Beratungsgespräch im Rahmen des Mutter-Kind-Passes

Seit 2014 haben Sie Anspruch zwischen der 18. und 22. Schwangerschaftswoche Anspruch auf ein einstündiges Beratungsgespräch mit einer Hebamme.

Die Kosten von 50 Euro werden von den Krankenkassen zur Gänze erstattet.

Sie erhalten Informationen über

  • Schwangerschaft

  • Geburt und Wochenbett

  • Gesunde Ernährung

  • Bewegung und Sport

Ich berate Sie ausführlich und nehme mir Zeit für all Ihre Anliegen und Fragen.

Schlafendes und zufriednens Baby