Beratungsgespräch im Rahmen des Mutter-Kind-Passes
Seit 2014 haben Sie Anspruch zwischen der 18. und 22. Schwangerschaftswoche Anspruch auf ein einstündiges Beratungsgespräch mit einer Hebamme.
Die Kosten von 50 Euro werden von den Krankenkassen zur Gänze erstattet.
Sie erhalten Informationen über
Schwangerschaft
Geburt und Wochenbett
Gesunde Ernährung
Bewegung und Sport
Ich berate Sie ausführlich und nehme mir Zeit für all Ihre Anliegen und Fragen.
